Nein, der Blasenabstand sagt nichts über die zu Fuß bewältigte Entfernung eines ungebübten Wanderes aus — je weniger “Fußraum” zwischen zwei Blasen, desto größer die zurückgelegte Wanderstrecke.
Der Blasenabstand ist der maximal zulässige Abstand zwischen zwei Gottesdienstorten bei direkt an einem Sonn- oder Feiertag aufeinanderfolgenden Gottesdiensten innerhalb der Region “nördliches Zeitz”. Er gilt individuell für jeden Mitarbeitenden. Wird er bei der Planung der Einsatzorte unvorsichtigerweise außeracht gelassen und überschritten, muss der oder die Mitarbeitende einen Zwischenstopp an geeigneter Stelle einlegen.
Als sicherer Blasenabstand gilt die Entfernung von 11,3 km oder 16 Minuten. Dieser durch Erfahrung gewonnene Wert garantiert ausreichend Spielraum auch bei Osterfrühstücken mit anschließenden weiteren Gottesdiensten.
